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   SG Dresden, 23.07.2015 - S 32 AS 3422/13   

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SG Dresden, 23.07.2015 - S 32 AS 3422/13 (https://dejure.org/2015,27067)
SG Dresden, Entscheidung vom 23.07.2015 - S 32 AS 3422/13 (https://dejure.org/2015,27067)
SG Dresden, Entscheidung vom 23. Juli 2015 - S 32 AS 3422/13 (https://dejure.org/2015,27067)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 02.04.2014 - B 4 AS 29/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antrag auf Arbeitslosengeld nach dem SGB 3

    Auszug aus SG Dresden, 23.07.2015 - S 32 AS 3422/13
    aa) In dem bei der Bundesagentur für Arbeit Bautzen eingereichten Antrag auf Gewährung von ALG I vom 01.08.2012 liegt hier nicht zugleich auch ein (rechtzeitiger) Antrag auf Leistungen nach dem SGB II. In Anbetracht der erheblichen Unterschiede zwischen den Leistungssystemen (beitragsbasierte Versicherungsleistung beim ALG I einerseits, steuerfinanzierte Grundsicherung beim ALG II andererseits) ist von einem ALG-I-Antrag jedenfalls nicht automatisch auch ein solcher auf Gewährung von ALG II umfasst (BSG, Urteil vom 02.04.2014, B 4 AS 29/13 R, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.05.2016 - L 13 AS 353/14
    Das Tatbestandsmerkmal "unverzüglich" in § 40 Abs. 5 SGB II ist dahingehend auszulegen, dass der Antrag grundsätzlich am ersten Öffnungstag der entsprechenden Behörde nach Ablauf des Monats, in dem der Ablehnungsbescheid hinsichtlich der anderen Sozialleistung bestandskräftig wird, zu stellen ist (SG Dresden, Urteil vom 23. Juli 2015 - S 32 AS 3422/13 - juris Rn. 28 ff.; so auch Eicher/Greiser in Eicher, SGB II, 3. Aufl. 2013, § 40 Rn. 190 - erster Tag des Folgemonats; Aubel in Schlegel/Voelzke, juris-PK SGB II, 4. Aufl. 2015, § 40 Rn. 173 -mangels individueller Entschuldigungsgründe unverzügliches Handeln nur bei Antragstellung auf Leistungen nach dem SGB II am Ersten des Monats, der dem Monat folgt, in dem der Ablehnungs- oder Erstattungsbescheid hinsichtlich der anderen Leistung bindend geworden oder der Antrag auf die andere Leistung zurückgenommen worden ist).
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